Die Vereinigung basiert auf einem Vorstand bestehend aus Akteuren der Strassenkunstszene, der sich je nach Projekt in Kommissionen strukturiert.
Bis Juni 2016 funktionierte die Vereinigung ausschliesslich dank freiwilligen Helfern. Es wurde eine erste Koordinatorin eingestellt, um bei Mitgliedern und in Öffentlichkeit und Gemeinwesen vermehrt präsent zu sein, und um die gesteckten Ziele strukturierter verfolgen zu können. Die Vereinigung kann so ihre Mission als Vertretung der Strassenkünste auf nationaler und internationaler Ebene in vollem Masse erfüllen.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist oberstes Organ der FARS. Sie entscheidet über strategische Ausrichtung und Budget, und ernennt die Vorstandsmitglieder. Sie versammelt sich mindestens einmal jährlich.
Vorstand
Der Vorstand vertritt die Generalversammlung und führt deren Beschlüsse aus.
Er ernennt und bestätigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beaufsichtigt deren Tätigkeit.
Koordination
Die Koordination besteht aus einem oder mehreren Angestellten der FARS. Die Koordination führt das Sekretariat und die laufenden Geschäfte der FARS aus.
Sie hängt für die Ausrichtung ihrer Tätigkeit vom Vorstand ab.
Die Mitglieder die sich im Vorstand engagieren, haben sich entschieden, ihre Zeit zum Nutzen der Vereinigung zur Verfügung zu stellen. Es werden ihnen Reisekosten und Mahlzeiten entschädigt, und sie werden für ihre Arbeit bezahlt, wenn es die Finanzen des Projektes oder der Vereinigung erlauben.
Kommissionen
Um den Vorstand zu entlasten, werden permanente oder temporäre Arbeitsgruppen gebildet. Sie werden durch ein Vorstandsmitglied geleitet, das beauftragt ist, den Vorstand über die Kommissionsarbeit zu informieren. Die Kommission entscheidet und handelt im Sinne der Statuten und der Ziele der FARS. Um eine gewisse Kohärenz zu wahren, werden ihr Budget und ihre Kommunikationsmassnahmen durch den Vorstand validiert. Siehe Kommissionen laufender Projekte
Mitglieder
Die Vereinigung der schweizer Strassenkünste (FARS) ist eine Non-Profit-Organisation.
Sie umfasst:
- Künstler, Techniker und weitere Schauspielberufe und Kunstschaffende
- Verwalter, Verantwortliche für Kommunikation, Vertrieb, Produktion u.ä.
- Organisatoren und Programm-Verantwortliche von Festivals
- Kulturbeauftragte u.a. Vertreter der lokalen Behörden.
Jedes Mitglied beteiligt sich im Rahmen seiner Mittel und Möglichkeiten, um die Ziele der FARS zu verwirklichen.